Amateur­mu­sik­fonds startet mit erster Ausschrei­bung für Projektförderung

Ab sofort können sich Musik­ensem­bles, Chöre, Orchester, Bands und Organi­sa­tio­nen aus dem Amateur­mu­sik­be­reich um eine Förderung von Projekten aus dem neu geschaf­fe­nen Amateur­mu­sik­fonds bewerben. Der Fonds soll Musik­ensem­bles unter­stüt­zen, neue Auftritts­mög­lich­kei­ten zu initi­ie­ren und wieder mehr Amateur­mu­sik auf die Bühne bringen.

Der Amateur­mu­sik­fonds fördert Modell­pro­jek­te, deren Projekt­zie­le neue Impulse, Methoden und Ideen für die amateur­mu­si­ka­li­sche Arbeit vermitteln.

Was?

  • Besonders künst­le­ri­sche, heraus­ra­gen­de und zukunfts­wei­sen­de Projekte der Amateurmusik.

Wer?

  • juris­ti­sche Personen, die gemein­nüt­zi­ge aktive Amateur­mu­sik­ensem­bles sind, deren Träger, Kirchen­ge­mein­den, Bands, sofern Sie ein e. V. oder eine gGmbH sind, oder andere Organi­sa­tio­nen der Amateur­mu­sik, die Träger eines Ensembles sind.

Wann?

  • Ausschrei­bungs­frist: 10.10.2023
  • Projekt­zeit­raum: 01.01.2024–15.10.2024

Bitte beachten!

  • Honorare: nur zusätz­li­che Honorare für Leistun­gen außerhalb des regulären Probenbetriebes
  • Anschaf­fun­gen: Teilfi­nan­zie­run­gen sind nicht möglich; Einzel­wert der Anschaf­fung max. 800 EUR netto
  • Verpfle­gungs­kos­ten werden nicht übernommen
  • Projekte dürfen nicht vor dem 01.01.2024 beginnen, d.h. keine Zahlungen und Vertrags­zeich­nun­gen vor Projektbeginn

Alle Details unter https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds

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