Freizeit­pass Osterlehrgang

Freizeit­pass Osterlehrgang

Freizeit­pass Oster­lehr­gang des BDZ Baden-Württemberg

10.–16.04.2023  Bildungs­haus Kloster Schöntal

Name
Name 
Vorname
Nachname
(erreich­bar während des Lehrgangs)

Medizi­ni­sche Daten

Folgende Krank­hei­ten, Behin­de­run­gen, Allergien und Empfind­lich­kei­ten gegenüber Nahrungs­mit­teln liegen vor. 

Bitte geben Sie Ihrem Kind eine entspre­chen­de Anweisung des behan­deln­den Arztes mit, in der Dosierung und Art der Einnahme erklärt sind
(Ein Zeitraum von weniger als 10 Jahren ist erforderlich.)
Ich/Wir nehme/n zur Kenntnis und erkläre/n mich /uns damit
einverstanden:
  •  dass die Freizeit als Gruppen­an­ge­bot statt­fin­det und Aktivi­tä­ten gemein­schaft­lich durch­ge­führt werden.
    Jede/r Teilnehmer/in erklärt sich bereit, sich an die Regeln der Gruppe zu halten, Rücksicht auf andere zu nehmen und sich nicht unerlaubt von der Gruppe zu entfernen.
  • dass bei unseren Freizei­ten die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen der jüngsten Teilnehmer/innen für alle verbind­lich gelten.
  • dass für die Dauer der Freizeit die Aufsichts­pflicht auf die
    Dozenten/Dozentinnen und Jugend­be­treu­er des BDZ LV Baden-Württem­berg und die Lehrgangs­lei­tung übertra­gen wird.
  • dass für fahrläs­sig oder vorsätz­lich verur­sach­te Schäden, die durch einzelne Teilnehmer/innen während der Freizeit entstehen, keine Haftung vom BDZ LV Baden Württem­berg übernom­men wird.
  • dass der Lehrgangs­trä­ger keine Haftung für mitgebrachte
    Gegen­stän­de, elektro­ni­sche Geräte, etc. übernimmt.
  • dass, falls aus Gründen, die bei dem/der Teilnehmer/in liegen (Krankheit oder pädago­gi­sche Gründe), eine frühere Rückreise nötig wird, die Erzie­hungs­be­rech­tig­ten ihr Kind umgehend vom Lehrgangs­ort abholen.
  • dass der/die Teilnehmer/in bei kleineren Verletzungen
    (Hautab­schür­fun­gen, Insek­ten­sti­che, Sonnen­brand, etc.) von den Betreuern/Betreuerinnen versorgt werden darf.
  • dass der/die Teilnehmer/in im Rahmen des Freizeit­pro­gramms an sport­li­chen Aktivi­tä­ten und kleinen Ausflügen teilneh­men darf.
  • dass sich die Teilnehmer/innen zwischen Frühstück und
    Abend­essen nach Eintrag in eine ausge­leg­te Liste ohne Aufsicht in Klein­grup­pen (mindes­tens aber 2 Personen) auch außerhalb des Freizeit­ge­län­des bewegen dürfen.
    In dieser Zeit unter­lie­gen die Teilnehmer/innen nicht der
    Aufsichts­pflicht der Dozenten und Jugend­be­treu­er, bzw. der Lehrgangsleitung.
  • dass bei Ankunft ein tages­ak­tu­el­ler C19 (Selbst-)Test vorzu­wei­sen ist.
  • dass eine kleine Geldre­ser­ve z.B. für Medika­men­ten­zu­zah­lun­gen empfohlen wird.

Sonstige Angaben, die für die Lehrgangs­lei­tung von Bedeutung sein könnten (Einschrän­kung der elter­li­chen Sorge, psychi­sche Probleme, Schlaf­wan­deln, sonstiges)

Für alle uns anver­trau­ten Kinder und Jugend­li­chen gibt es bei Bedarf immer geeignete Ansprechpartner/innen. Alle persön­li­chen Angaben werden so vertrau­lich, wie möglich behandelt, nur an aufsichts­pflich­ti­ge Personen (Dozenten,
Jugend­be­treu­er, Lehrgangs­lei­tung) weiter­ge­ge­ben und nach dem Lehrgang gelöscht/vernichtet.
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